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   LSG Sachsen, 17.09.2007 - L 2 B 291/07 AS-ER   

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https://dejure.org/2007,31344
LSG Sachsen, 17.09.2007 - L 2 B 291/07 AS-ER (https://dejure.org/2007,31344)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 17.09.2007 - L 2 B 291/07 AS-ER (https://dejure.org/2007,31344)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 17. September 2007 - L 2 B 291/07 AS-ER (https://dejure.org/2007,31344)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Ausbildungsförderungsleistungen bei der Ermittlung des zu berücksichtigenden Einkommens; Anspruch auf Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts; Geltendmachung von höheren Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Hamburg, 09.02.1996 - Bf IV 5/92

    Einkommensberechnung; Rundfunkgebührenbefreiung; Studierender;

    Auszug aus LSG Sachsen, 17.09.2007 - L 2 B 291/07 AS-ER
    "In diesem Sinne ist die Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz in Höhe des für die Ausbildung gewährten Betrages eine zweckbestimmte Leistung (ebenso: Hasske, a.a.O. so bereits zu § 77 Abs. 1 BSHG: Ham-bOVG, Urteil vom 09. Februar 1996 - Bf IV 5/92 - juris-Dokument RdNr. 30 ff.).

    Vielmehr macht das Wort "soweit" in § 11 Abs. 3 Nr. 1 SGB II deutlich, dass auch Einnahmen zu berücksichtigen sind, bei deren Zweckbestimmung eine Teilidentität mit den Zwecken von Leistungen nach dem SGB II besteht, im Übrigen aber vom Gesetzgeber auch ein anderer Zweck verfolgt wird (so zu § 77 Abs. 1 BSHG: HambOVG, Urteil vom 09. Februar 1996 - Bf IV 5/92 - juris-Dokument RdNr. 31).

    Dies entspricht auch dem Zweck des § 11 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a SGB II. Wie bereits die Vorläuferregelung des § 77 Abs. 1 BSHG (vgl. hierzu: HambOVG, Urteil vom 09. Februar 1996 - Bf IV 5/92 - juris-Dokument RdNr. 29, m.w.N.) soll zum einen eine Doppelleistung aus öffentlichen Kassen für einen Zweck vermieden werden.

    Es ist somit im Einzelfall nach den zur Verfügung stehenden Erkenntnismitteln eine Aufteilung der auf den Unterhalt und auf die Ausbildung entfallenden Anteile vorzunehmen (so zu § 77 Abs. 1 BSHG: HambOVG, Urteil vom 09. Februar 1996 - Bf IV 5/92 - juris-Dokument RdNr. 31).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.10.2006 - L 19 B 599/06

    Berücksichtigung von Ausbildungsförderung als Einkommen nach § 11 SGB 2

    Auszug aus LSG Sachsen, 17.09.2007 - L 2 B 291/07 AS-ER
    Die Zweckbestimmung muss nicht ausdrücklich im Gesetz benannt sein, sie kann sich auch aus der erkennbaren Zweckbestimmung des Gesetzes ergeben (LSG, Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.10.2006 - L 19 B 599/06 AS - zitiert nach juris, RdnN. 36; Brühl, a.a.O.; Mecke, in: Eicher/Spellbrink, SGB II, Rn. 80 zu § 11).

    Soweit das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg die Auffassung vertritt, eine Leistung verfolge erst dann einen anderen Zweck im Sinne dieser Regelung, wenn bei mehreren Zwecken einer Leistung der Zweck, der der Leistung das Gepräge gebe und als vorherrschender, überwiegender Zweck anzusehen sei, mit dem Zweck einer Leistung nach dem SGB II nicht übereinstimmte (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.10.2006 - L 19 B 599/06 AS - juris-Dokument RdNr. 36), findet diese einengende Auslegung im Gesetzeswortlaut keine Stütze.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.05.2007 - L 13 AS 32/06

    Rüge der Berechnungsmethode zur Ermittlung des Erwerbstätigenfreibetrages;

    Auszug aus LSG Sachsen, 17.09.2007 - L 2 B 291/07 AS-ER
    Bezüglich dieser Leistungen ist nach Auffassung des Senats ein Anordnungsgrund gegeben, weil zum Zeitpunkt der Antragstellung beim SG der maßgebliche Zeitraum noch nicht abgelaufen war (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 04.05.2007 - L 13 AS 32/06 ER), die Bg. durch die Anrechnung der Leistungen nach dem BAföG in der Vergangenheit in besonderer Weise betroffen waren, und - vor allem - eine Ablehnung des vorläufigen Rechtsschutzgesuchs im Beschwerdeverfahren einen aktuellen schweren, unzumutbaren Nachteil für die Bg. zur Folge hätte, weil in diesem Falle die mit Ausführungsbescheid vom 27.06.2007 vorläufig in der vom SG ausgesprochenen Höhe bewilligten Leistungen zurückgefordert würden.
  • LSG Sachsen, 16.07.2007 - L 3 B 414/06 AS-ER

    Rechtmäßigkeit der Pauschalierung des Ausbildungsbedarfes bei Berücksichtigung

    Auszug aus LSG Sachsen, 17.09.2007 - L 2 B 291/07 AS-ER
    Der 3. Senat des LSG hat im Beschluss vom 16.07.2007 - L 3 B 414/06 AS-ER - ausgeführt:.
  • SG Dresden, 26.06.2008 - S 21 AS 1805/08

    "Hartz IV"-Empfänger muss sich steuerfreies Verpflegungsgeld nicht als Einkommen

    Die Antragsteller begehren in diesem Verfahren den Erlass einer einstweiligen Regelungsanordnung, da sie vorläufig - bis zur Entscheidung über ihren Widerspruch und Klage - die Regelung eines von der Antragsgegnerin bisher bestrittenen Rechtsverhältnisses beanspruchen (vgl. Beschluss des Sächsischen LSG vom 17.09.2007 - L 2 B 291/07 AS-ER, juris).
  • LSG Sachsen, 31.01.2013 - L 7 AS 964/12
    Soweit Leistungen für einen zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgelaufenen Zeitraum beansprucht werden, ist ein Anordnungsgrund regelmäßig gegeben (SächsLSG, Beschlüsse vom 08.11.2012, a.a.O., und vom 17.09.2007 - L 2 B 291/07 AS-ER).
  • LSG Sachsen, 14.04.2014 - L 7 AS 239/14

    Vorläufige Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ( ALG

    Soweit Leistungen für einen zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgelaufenen Zeitraum beansprucht werden, ist ein Anordnungsgrund regelmäßig gegeben (SächsLSG, Beschlüsse vom 08.11.2012, a.a.O., und vom 17.09.2007 - L 2 B 291/07 AS-ER).
  • LSG Sachsen, 25.10.2007 - L 2 AS 43/07

    Berücksichtigung von mit einer Ausbildung in Zusammenhang stehenden Ausgaben bei

    Dieser Rechtsprechung hat sich der 2. Senat des LSG nach eigener Prüfung angeschlossen (Beschluss vom 17.09.2007, Az.: L 2 B 291/07 AS-ER).
  • LSG Sachsen, 31.01.2013 - 7 AS 964/12

    Arbeitnehmer; Arbeitssuche; Aufenthaltsrecht; Freizügigkeitsbescheinigung;

    Soweit Leistungen für einen zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgelaufenen Zeitraum beansprucht werden, ist ein Anordnungsgrund regelmäßig gegeben (SächsLSG, Beschlüsse vom 08.11.2012, aaO., und vom 17.09.2007 - L 2 B 291/07 AS-ER).
  • LSG Sachsen, 30.04.2014 - L 7 AS 502/14
    Soweit Leistungen für einen im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung noch nicht abgelaufenen Zeitraum beansprucht werden, ist ein Anordnungsgrund regelmäßig gegeben (SächsLSG, Beschlüsse vom 08.11.2012 - L 3 AS 1118/11 - und vom 17.09.2007 - L 2 B 291/07 AS-ER).
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